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Kurzzeitunterbringung

Die stationäre Kurzzeitunterbringung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (§ 53 Abs. 1 SGB XII), die wir innerhalb unserer bestehenden Wohngruppen im Stationären Wohnen anbieten. Zurzeit stehen zwei Plätze für eine Kurzzeitunterbringung zur Verfügung.

Inhaltlich richtet sich das Angebot der stationären Kurzzeitunterbringung an Menschen mit einer geistigen Behinderung, die sonst im häuslichen Bereich durch Angehörige oder anderen Personen betreut werden und die wegen eines vorübergehenden Ausfalls (Urlaub oder anderweitige Verhinderung, z. B. Krankheit) der Betreuungsperson in einer Einrichtung untergebracht werden müssen, da sie sich nicht adäquat selbständig versorgen können.

Wir informieren Sie gern ausführlich über dieses Angebot.

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