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Erkrankungsbefund

Ähnliche Begriffe: Seelischer Erkrankungsbefund

Der psychopathologische Befund fasst die Ergebnisse einer psychologischen oder psychiatrischen Untersuchung zusammen. Er beschreibt die Symptome und ist Grundlage der Diagnosefindung.

Für den psychopathologischen Befund gelten einige wesentliche Kriterien: 

Bewusstseinszustand: Der Behandler beginnt zunächst mit etwas sehr Grundsätzlichem und wird feststellen, ob ein Patient wach, schläfrig oder bewusstlos ist. 

Orientierung: Weiß der Patient, wer er ist? Weiß er, wo er ist? Weiß er, in welcher Situation er sich befindet? Weiß er, welcher Tag oder Monat gerade ist? Mit diesen Fragen klärt der Behandler die Fähigkeit zur Orientierung ab. Sie kann beispielsweise bei Menschen mit einer Demenzerkrankung eingeschränkt sein. 

Merkfähigkeit: Sie kann bei depressiven Zuständen oder bei einer Demenz reduziert sein. 

Antrieb: Der Behandler klärt ab, wie ausgeprägt der Antrieb eines Patienten ist. Wie tatkräftig ist er? Wie ausgeprägt sind seine Fähigkeit und sein Wille zu einer zielgerichteten Aktivität?

Affektivität: Die Gemütslage des Patienten wird erfasst. Der Behandler stellt also fest, ob die Stimmung beispielsweise ängstlich, gedrückt, gereizt oder ernst ist. 

Kohärenz: Erscheint der Gedankengang des Patienten logisch und nachvollziehbar oder ist er verworren, sprunghaft und unverständlich? Beispielsweise können die Gedanken schnell von einem Thema zum anderen springen, wenn der Patient sehr aufgeregt ist.  

Wahrnehmung: Der Behandler prüft, ob eine Wahrnehmungsstörung vorliegt, also ob beim Patient beispielsweise Halluzinationen vorhanden sind. Bei einer akustischen Halluzination hört der Patient zum Beispiel Stimmen, ohne dass eine weitere Person im Raum ist. 

Ich-Störung: Bei manchen Krankheitsbildern hat der Patient den Eindruck, dass seine Gedanken von anderen gelesen oder beeinflusst werden. Oder dass er selbst die Gedanken anderer lesen kann. In diesen Fällen liegt eine Form der Ich-Störungen vor.

Paranoides Erleben: Kann vorliegen, wenn sich ein Patient grundlos beobachtet oder verfolgt fühlt.

Beurteilung der akuten Gefährdung: Hat sich beim Patient ein Gefühl der Ausweglosigkeit eingestellt? Erscheint er gar lebensmüde? – Die Beurteilung der akuten Gefährdung ist besonders wichtig, weil unter Umständen schnelle Hilfe für den Patienten erforderlich ist.

Für den psychopathologischen Befund gibt es noch viele weitere Betrachtungsebenen, die hier nicht alle aufgezählt sind. Das Erstellen eines psychopathologischen Befundes gehört auf jeden Fall immer in die Hände von Fachleuten.

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