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Kernaufgabe

Primäre Aufgabe der Ambulanz (FIA-Funktion; forensische Institutsambulanz) ist die Nachbetreuung bedingt entlassener, ehemaliger Patienten des hessischen Maßregelvollzuges für psychisch kranke Rechtsbrecher (§ 63 StGB). Die Vitos forensisch-psychiatrische Ambulanz Hessen ist spezialisiert darauf,

  • individuelle Risiken einzuschätzen,
  • sie zu beurteilen und zu bewerten und
  • ein suffizientes Risikomanagement bei psychisch kranken oder gestörten Menschen mit und ohne forensisch relevantem Hintergrund zu führen.

Daneben fungiert die Fachambulanz auch als Nachsorgeeinrichtung für Probanden, die zwar forensische und/oder psychiatrische Risiken tragen, aber nicht (mehr) dem obigen rechtlichen Rahmen unterliegen (PIA-Funktion; psychiatrische Institutsambulanz). Das sind vor allem ehemalige Probanden, die

  • nicht mehr unter Führungsaufsicht stehen,
  • auch allgemeinpsychiatrische High-risk-Patienten in Bezug auf gewalttätige und/oder strafrechtliche Verfehlungen,
  • ebenfalls Personen, die vor (drohendem), während oder nach Strafvollzug die spezifischen Angebote der Ambulanz nutzen.

Das Personal der Nachsorgeambulanz setzt sich aus Fachärzten, langjährig erfahrenen Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und erfahrenen Psychologen, (Fach-) Krankenpflegern, Heilerziehungspflegern und -pädagogen, Ergotherapeuten und Sozialarbeitern-/Sozialpädagogen zusammen, die nach dem „Shared-management-Prinzip“ betreuen. Arzthelferinnen unterstützen die Arbeit.

Aktuell betreut die Ambulanz rund 64 Prozent der Probanden ausschließlich aufsuchend, weitere 20 Prozent alternierend.

Konzeptuell liegt diesem Vorgehen folgende Erkenntnis zugrunde: Nur durch Einblicke in den Nahraum der Probanden und durch Kontakte mit wichtigen Bezugspersonen aus dem Lebens- und Arbeitsbereich der Klientel kann der Kernauftrag forensischer Nachsorge – die repetitive Kaskade aus Risikoeinschätzung > Risikobeurteilung/Prognosebildung > Risikomanagement – qualifiziert durchgeführt werden. Die Kontaktfrequenz schwankt zwischen monatlichen Einmalkontakten und mehreren Kontakten pro Woche und ist angelehnt an das Prinzip des ACT (assertive community treatment).

In der Praxis orientiert sich die forensische Nachsorge am Ampelprinzip. Demnach erfolgen je nach aktueller Risikoeinschätzung im Kontakt

  • umgehende stationäre Interventionen (rot),
  • Intensivierungen der Nachsorge (gelb) und/oder
  • (spezifische kriminal-)therapeutische Interventionen (grün).

Das Spektrum der Therapieangebote reicht

  • von kernpsychiatrischen Interventionen (wie Diagnostik und Psycho-/Sozio- und Pharmakotherapie psychiatrischer Störungsbilder)
  • über die Bildung und Koordination nachsorgender Netzwerke
  • bis hin zu spezifischen kriminaltherapeutischen Interventionen für Gewalt- und Sexualstraftäter (z.B. Reasoning & Rehabilitation- und Relapse-Prevention-Programme).

Ziel der forensisch-psychiatrischen Nachsorge ist, (weitere) strafbare Handlungen zu verhindern. Das geschieht zum einen durch eine Sicherstellung der notwendigen ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Basistherapie. Zum anderen soll der Probanden befähigt werden, selbstständig innerhalb bestehender gesellschaftlicher Strukturen psychisch stabil und straffrei zu leben.

Die Erfolgsquote ist hoch: mehr als 95 Prozent aller ehemals betreuten Probanden sind in einem mittleren Follow-up-Zeitraum von 3,3 Jahren (Minimum: 0 Tage, Maximum: 20 Jahre, Median: 3,0 Jahre) rückfallfrei geblieben!

Aufnahmemodalitäten Externer

Alle potenziellen externen FPA-Probanden (Probanden aus dem oder vor/statt Strafvollzug, forensische psychiatrische High-risk-Probanden, alle außerhessischen Probanden und Menschen, die sich selbst gefährdet sehen, Sexual- oder Gewaltstraftaten zu begehen) können einen Vorstellungstermin im Team und in den Räumen der regional zuständigen FPA-Niederlassung erhalten. Voraussetzung ist, dass

  • zuvor alle verfügbaren und relevanten Probandenunterlagen (aktuell geführte Akten, Vorbefunde, Gutachten usw.) zur kurzfristigen Einsichtnahme überlassen werden,

  • eine Schweigepflichtentbindung des potenziellen Probanden gegenüber dem Auftraggeber vorliegt und

  • die Finanzierung des Aufnahmeprozederes sichergestellt ist.

Die Kosten für die Erstexploration und Kurzbegutachtung betragen in der Regel für Aktenstudium, Exploration, Risikoeinschätzung und Berichterstellung 400 bis 600 Euro, die vorab zu begleichen sind.

Eine Betreuung durch die Vitos forensisch-psychiatrische Ambulanz Hessen setzt das Einverständnis des Probanden mit den vorgeschlagenen Therapiemaßnahmen voraus, gegebenfalls zuzüglich der Übernahme einer Kontrollfunktion und Berichterstattung an den Auftraggeber/das Gericht.

Die alleinige Übernahme einer intensiven psychosozialen Kontrollfunktion ist keine regelmäßige Indikation zur Betreuung.

Sollte im Einzelfall die Indikation für eine Betreuung gestellt werden, kann sie erst nach Sicherstellung der weiteren Finanzierung und Kostenzusage Dritter einsetzen. Der Finanzierungssatz richtet sich nach der Art der indizierten Angebote. Eine umfassende Regelbetreuung durch die FPA Hessen (Therapiemaßnahmen plus Kontrolle) erfordert jeweils eine individuelle Kostenzusage. Sie beträgt – abhängig von der notwendigen Betreuungsintensität – 35,45 Euro pro betreutem Kalendertag oder einem X-fachen davon. Etwa dann, wenn die FPA-Betreuung besonders dicht und personalintensiv erfolgen muss (Stand der Kosten: 2018).

Eine Zwangsläufigkeit der Betreuung durch die FPA Hessen gibt es nicht. Auch der Beschluss eines Gerichtes (sich in der Ambulanz vorzustellen, sich durch die FPA behandeln oder betreuen zu lassen oder eine Aufnahme in das Sicherheitsmanagement der Bewährungshilfe) begründet ohne unsere explizite Aufnahmezusage keine Maßnahmen der FPA Hessen.

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