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Intensive Einzelbetreuung

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration, zur Stabilisierung in ihrem Lebensumfeld oder zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Dieses Hilfsangebot kann sowohl im stationären als auch im ambulanten Setting durchgeführt werden. Zielgruppe sind Kinder zwischen 6 und 14 Jahren (als additives Angebot) und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren (als individuelles Angebot).

Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung stellt ein Beziehungsangebot an die Kinder oder Jugendlichen dar, welches dem Bedürfnis der Heranwachsenden nach Nähe und Vertrautheit und emotionaler Unterstützung entsprechen soll. In der Eins-zu-Eins-Situation sollen durch dieses Angebot die Folgen von fehlender Bindung oder dem Verlust von Bindung aufgefangen oder abgemildert werden. Losgelöst von eventuell "Druck" ausübenden Instanzen (zum Beispiel: Wohngruppe, Schule, Familie) soll ein Beziehungsaufbau stattfinden, der es ermöglicht, positiven Einfluss auszuüben und eine entsprechende Entwicklung zu unterstützen.

Die Ziele dieser Maßnahme richten sich nach den individuellen Bedürfnissen bzw. dem speziellen Hilfebedarf des Kindes oder Jugendlichen.

Im Mittelpunkt der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung steht die Stabilisierung des jungen Menschen in seinem jeweiligen Lebensumfeld beziehungsweise gegebenenfalls die Unterstützung zur Verbesserung seiner Lebenssituation oder die Heranführung und Begleitung zu einer selbständigen Lebensführung. Die jungen Menschen sollen die emotionale Zuwendung erhalten, die sie benötigen, um sich positiv entwickeln zu können.

Dies bezieht alle notwendigen pädagogischen Leistungen mit ein, die aus diesen Zielen und der beschriebenen Bedarfslage erwachsen. Impliziert ist hierbei das Angebot eines Eltern-Coachings sowie eines geteilten Betreuungs- und Unterstützungssettings (Personensorgeberechtigte - Kind/Jugendliche). Die Notwendigkeiten der individuellen und flexiblen Hilfen bieten hier die Gestaltungs- und Leistungsgrundlage.

Am Schluss einer Einzelbetreuungsmaßnahme steht die Phase der Ablösung des Jugendlichen vom Einzelbetreuer. Der junge Klient ist jetzt in der Lage sich in seinem Umfeld zurechtzufinden und mit den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, umzugehen.

Bereichsleiter Vitos Jugendhilfe

Heinz Hahn (Tagesgruppen, ambulante Angebote)

Telefon:
0 61 26 ‐ 2 34 15
E-Mail:
heinz.hahn(at)vitos-teilhabe.de

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