Suche

Behandlung in Grenzsituationen

Den Vitos Kinder- und Jugendkliniken für pschische Gesundheit ist es ein großes Anliegen, dass Kinder und Jugendliche freiwillig und motiviert an ihrer Genesung mitwirken. Für Pflegekräfte, Ärzte und Therapeuten steht deshalb eine tragfähige, therapeutische Beziehung zu den Patienten und deren Bezugspersonen im Mittelpunkt.

Jedoch gibt es risikobehaftete Grenzsituationen, die ein anderes Vorgehen notwendig machen. So kann es vorkommen, dass psychisch kranke Kinder und Jugendliche – unter bestimmten, sehr strengen Voraussetzungen – auch gegen ihren Willen behandelt werden müssen. Eine Zwangsmaßnahme muss immer ärztlich angeordnet werden. Außerdem müssen die Sorgeberechtigten zustimmen. Und auch eine richterliche Genehmigung ist erforderlich.  

Bei Minderjährigen entscheiden die Sorgeberechtigten über die Behandlung ihrer Kinder. Falls Zwangsmaßnahmen angewendet werden müssen, weil andernfalls eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht verhindert werden kann, müssen sich die Sorgeberechtigten diese Entscheidung vom Familiengericht genehmigen lassen.

Isolierte Unterbringung

Was ist eine isolierte Unterbringung?

Bei einer Isolierung halten sich die Kinder oder Jugendlichen alleine in einem abgeschlossenen Raum auf. In der Regel handelt es sich hierbei um ein spezielles Therapiezimmer, in dem es zum Beispiel ein Sichtfenster gibt. Es kann erforderlich sein, vorübergehend Gegenstände aus dem Zimmer zu entfernen, die ein Verletzungsrisiko bieten. Der junge Patient kann während der isolierten Unterbringung jederzeit Kontakt zu einer betreuenden Person aufnehmen, also zu einem Arzt, einer Pflegekraft oder einem Psychologen. Die Maßnahme ist zeitlich befristet – die isolierte Unterbringung muss so kurz wie möglich ausfallen. Sie muss ärztlich angeordnet und richterlich genehmigt werden. 

Wann wird eine solche Maßnahme angewendet?

Die isolierte Unterbringung kann notwendig werden, wenn der junge Patienten sehr erregt, wütend oder ärgerlich ist und sein Verhalten zu einer Fremd- oder Eigengefährdung führen kann. Sie wird nur dann eingesetzt, wenn alle anderen Betreuungs- und Behandlungsformen keinen Erfolg hatten oder noch belastender für das Kind oder den Jugendlichen wären.

Wie unterscheidet sich die isolierte Unterbringung von der Time-out-Maßnahme?

Time out (aus dem Englischen: Auszeit) bedeutet, dass der junge Patient sich zurückzieht. Time out kann auch als pädagogische Maßnahme eingesetzt werden. Sie dient dann dazu, den Patienten aus einer angespannten Situation herauszunehmen. Für das Time out steht entweder sein eigenes Patientenzimmer oder ein spezielles Therapiezimmer zur Verfügung. Der Raum bleibt während des Time out unverschlossen. Die Maßnahme stellt keine Zwangsmaßnahme dar, denn sie wird mit den Kindern und Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten vorab besprochen und geschieht nur mit deren Einverständnis. Sie ist auf eine Dauer von zehn bis 15 Minuten beschränkt. Während des Time out kann das Kind oder der Jugendliche jederzeit Kontakt zu einer betreuenden Person aufnehmen, also zu einem Arzt, einer Pflegekraft oder einem Psychologen.

Wann kann eine Time-out-Maßnahme vereinbart werden?

Eine Time-Out-Maßnahme kann in einer Ausnahmesituation notwendig werden, damit sich das Kind oder der Jugendliche beruhigen kann. Die Umgebung ist entsprechend so gestaltet, dass sie zur Beruhigung beiträgt.

Wie ist der Ablauf einer Time-Out-Maßnahme?

Zunächst versuchen Mitarbeiter, die Gefahr durch andere Methoden einzudämmen. Sie wenden dabei beispielsweise verschiedene spezielle Gesprächstechniken an oder vereinbaren mit dem Patienten Ablenkungsstrategien. Auch die Sorgeberechtigten können in den Beruhigungsprozess einbezogen werden. Gegebenenfalls kann der Arzt in Absprache mit dem Patienten und den Sorgeberechtigten ein schnell und zumeist kurz wirkendes Beruhigungsmittel verabreichen. Während der Time-Out-Maßnahme hält sich der Patient alleine in seinem Patientenzimmer oder in einem speziellen Therapiezimmer (Time-out-Raum) auf. Dieses Zimmer ist so gestaltet, dass es keine Gefahrenquellen gibt und der Patient möglichst wenigen Reizen ausgesetzt ist.

Fixierung

Was ist eine Fixierung?

Eine Fixierung ist eine Notfallmaßnahme. Sie wird nur dann eingesetzt, wenn die akute Gefahr besteht, dass der junge Patient sich oder andere gefährdet. Die Fixierung geschieht auf dem Patientenbett mittels Gurten oder Manschetten, die beispielsweise an Armen, Beinen oder am Bauch angelegt werden können. Für eine Fixierung ist eine ärztliche Anordnung notwendig. Außerdem müssen die Sorgeberechtigten zustimmen und es muss eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Die Fixierung muss sofort beendet werden, wenn von dem jungen Patienten keine Gefahr mehr ausgeht.

Wann kann es zu einer Fixierung kommen?

Psychisch kranke Kinder oder Jugendliche dürfen nur dann fixiert werden, wenn eine akute Gefahr besteht, dass sie sich oder andere erheblich verletzen und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Die Mitarbeiter haben zuvor beispielsweise bereits versucht, mittels Gesprächstechniken auf den Patienten einzuwirken.

Wie ist der Ablauf einer Fixierung?

Eine Fixierung wird nur dann eingesetzt, wenn bei akuter Gefahr andere Formen der Behandlung nicht weitergeholfen haben. Zunächst versuchen Mitarbeiter, die Gefahr durch andere Methoden einzudämmen. Sie wenden dabei beispielsweise verschiedene spezielle Gesprächstechniken an oder vereinbaren mit dem Patienten Ablenkungsstrategien. Auch die Sorgeberechtigten können in den Beruhigungsprozess einbezogen werden. Zeigen diese Methoden keinen Erfolg, kann der Arzt in Absprache mit dem Patienten und den Sorgeberechtigten ein schnell und zumeist kurz wirkendes Beruhigungsmittel verabreichen.

Lässt sich die akute Gefährdung durch diese Maßnahmen nicht abwenden, kann der Arzt eine Fixierung anordnen. Hierzu müssen die Sorgeberechtigten zustimmen. Außerdem muss schnellstmöglich eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Bei der Fixierung verwenden die Mitarbeiter speziell geschulte, professionelle Techniken, um den Patienten schmerzfrei und gefahrlos fixieren zu können. Während der Patient fixiert ist, hält sich immer eine Pflegekraft, ein Arzt oder Psychologe in unmittelbarer Nähe auf. Der Patient kann jederzeit Kontakt zu dieser betreuenden Person aufnehmen.

Sobald von dem jungen Patienten keine Gefahr mehr ausgeht, muss die Fixierung beendet werden.

Zwangsmedikation

Was ist eine Zwangsmedikation?

Eine Zwangsmedikation ist eine Maßnahme, bei der einem psychisch kranken jungen Patienten gegen seinen Willen Medikamente verabreicht werden. Dies muss ärztlich angeordnet werden. Die Sorgeberechtigten müssen der Maßnahme zustimmen.   

Wann kann es zu einer Zwangsmedikation kommen?

Sie kann notwendig werden, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben des Patienten, seiner Mitpatienten, Angehörigen oder Mitarbeitern der Klinik besteht. Sie kann auch notwendig werden, wenn bei dem Patienten keine Einsicht in eine therapeutisch notwendige medikamentöse Behandlung besteht, der die Sorgeberechtigten bereits zugestimmt haben. Meist handelt es sich um Patienten, die an einer psychotischen Erkrankung leiden und/oder sich in einem Erregungszustand befinden, der zu einer akuten Fremd- oder Eigengefährdung führen könnte.

Einrichtungssuche

Auswahl filtern:
Angebotsart:

Es gibt insgesamt 276 Einrichtungen