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Regeln des Besuchs

In der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina werden psychisch kranke Straftäter behandelt. Außerdem werden in der Klinik Erwachsene, denen eine Straftat zur Last gelegt wird, einstweilig untergebracht und auf ihren psychischen Zustand untersucht. Die Besuche in dieser Klinik unterscheiden sich grundlegend von den Umständen und Abläufen, die aus Aufenthalten oder Besuchen in anderen Krankenhäusern bekannt sind. Die Regelungen der Besuche in der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina ergeben sich aus dem Hessischen Maßregelvollzugsgesetz und aus dem Hausrecht. Gerichtlich angeordnete Auflagen bleiben hiervon unbenommen. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit und zur Sicherstellung eines für alle Beteiligten störungsfreien Besuchsablaufes ist die Einhaltung der Regelungen entscheidend.  

Film- und Fotoaufnahmen sind verboten

In allen Gebäuden einschließlich der Eingangsbereiche und auf dem umzäunten Parkgelände ist das Fotografieren verboten.

Ausweispflicht und Personenkontrolle

Ein Betreten der Klinik ist nur nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses möglich.

Rechtsanwälte haben einen gültigen Rechtsanwaltsausweis vorzuzeigen.

Der Zutritt zur Klinik kann auch nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses verweigert werden, wenn der Eindruck besteht, dass der Besucher unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. Ausreichend für diese Entscheidung ist der persönliche Eindruck der pflegerischen Mitarbeiter. Der Nachweis eines entsprechenden Konsums ist nicht notwendig, um ein Betreten der Klinik zu verweigern.

Den Anweisungen der pflegerischen Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Anderenfalls kann der Zutritt zur Klinik verweigert werden bzw. der Aufenthalt beendet und nötigenfalls mit Unterstützung durch Polizeibeamte vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

Die Besuche werden von einer Personenkontrolle und Kontrolle der mitgebrachten Gegenstände abhängig gemacht. Die Personenkontrolle ähnelt den Sicherheitskontrollen im Personenflugverkehr. Alle Transportbehältnisse (auch Handtaschen) und Gegenstände werden kontrolliert. Gegenstände, die nicht in den Besucherraum mitgenommen werden dürfen, können bis zum Verlassen der Klinik in einem abschließbaren Wertfach deponiert werden.

Kontakt zum Patienten

Grundsätzlich können die Besuche bestimmter Personen eingeschränkt oder untersagt werden, wenn die Besuche dem Zweck der Unterbringung oder die Sicherheit und Ordnung der Einrichtung gefährden würden. Überwachungsmaßnahmen während der Besuche können angeordnet werden. Für den Besuch durch Minderjährige gelten besondere Voraussetzungen, die im Einzelfall im Vorfeld besprochen werden müssen.

Die Besuche finden ausschließlich im Besucherraum statt. Andere Räumlichkeiten können nur bei Anweisung durch die pflegerischen Mitarbeiter als Besuchsbereich genutzt werden. Die Toilette darf benutzt werden. In der Klinik darf nicht geraucht werden. Bei einem Verstoß gegen die Regelungen kann der Besuch sofort abgebrochen werden. Der Besuch kann auch aus anderen Gründen, die nicht in der Person des Besuchers oder des Patienten liegen (z.B. Notfall), abgebrochen werden.

Die Dauer der Besuche richtet sich, soweit richterlich nicht anders angeordnet, nach den Besuchszeiten. Die aktuellen Besuchszeiten der jeweiligen Station sind über die Patienten zu erfahren.

Die Klinikleitung empfiehlt, vor dem ersten Besuch telefonisch Kontakt mit der jeweiligen Station aufzunehmen, um Fragen und Unklarheiten zu klären.

Nicht gestattete Gegenstände

Nachfolgend eine Auflistung (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) der nicht gestatteten Gegenstände. Im Einzelfall können im Vorfeld von Besuchen individuelle Regelungen vereinbart werden. Bei Gegenständen, die im Vorfeld per Einzelfallentscheidung genehmigt worden sind, besteht die Möglichkeit, dass diese nicht an die Angehörigen, sondern an die pflegerischen Mitarbeiter zu übergeben sind. Auch können einzelne Stationsordnungen besondere Regelungen enthalten. Eine vorherige Abklärung ist empfehlenswert.

Dinge, die von Besuchern nicht mitgebracht werden dürfen:

  • Alkohol und Rauschmittel aller Art
  • Wertsachen, Geld (Bargeld, Devisen, Valuta), Dokumente
  • Waffen
  • Glasflaschen
  • Messer
  • Besteck
  • Scheren
  • Maniküregeräte
  • Feuerzeuge, Streichhölzer
  • Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel
  • Handys, Kameras
  • Werkzeuge
  • selbstgebrannte CDs oder DVDs
  • DVDs, Videokassetten und Computerspiele, die nicht die Kennzeichnung „Jugendfreigabe“ bzw. „freigegeben ab 16 Jahre oder jünger“ haben
  • Technische Abspielgeräte für digitale Medien
  • Lösungsmittel, Farben, Klebstoffe
  • Sportgeräte, Musikgeräte
  • Haustiere
  • andere, nicht näher spezifizierte Gegenstände, die potentiell gefährlich sein können
  • Für das Mitbringen von Lebensmitteln, insbesondere von selbst zubereiteten Speisen, gelten besondere Regeln, die im Einzelfall im Vorfeld besprochen werden müssen.

Geldüberweisungen an Patienten

Während der Besuche dürfen weder Geld noch Wertgegenstände oder Briefe an Patienten übergeben werden. Es ist jedoch zulässig, Patienten Geldbeträge auf folgendes Konto zu überweisen:

BIC: BFSWDE33MNZ
IBAN: DE13550205000008650600
Bank für Sozialwirtschaft

Es ist darauf zu achten, bei Verwendungszweck Namen und Vornamen des Empfängers (Patient) einzutragen.

Kontakt

Ärztliche Direktorin Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen (§ 63 StGB)

Dr. med. Beate Eusterschulte

Telefon:
06 41 ‐ 4 99 50
Fax:
06 41 ‐ 4 99 51 16
E-Mail:
klinik-kfp.giessen(at)vitos-haina.de

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