Pflege
Die Aufgabe der Pflegenden in der forensischen Psychiatrie besteht darin, Patienten während deren Unterbringung im Maßregelvollzug in allen wesentlichen Pflegeproblemen zu unterstützen und sie unter dem Aspekt der aktivierenden psychiatrischen Krankenpflege und unter Mobilisierung ihrer Ressourcen zu fördern.
Da der forensischen Psychiatrie jedoch nicht nur die Besserung, sondern auch die Sicherung der Patientinnen und Patienten obliegt, beinhaltet der Tätigkeitsbereich der Pflegenden auch Sicherungsaufgaben.
Pflegekräfte sind sowohl in stationären, teilstationären (Tagesklinik), Wohnheim- (Übergangswohnheim) und ambulanten (hessenweite Ambulanz) Bereichen der Klinik tätig.
Pflegerische Behandlungsformen
Die pflegerische Betreuung der Patienten erfolgt im Rahmen des Bezugspflegesystems. Einige wenige pflegerische Tätigkeiten werden allerdings auch funktionell durchgeführt.