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Für Notfälle

Bitte lesen Sie diese Information sorgfältig bevor Sie zu uns kommen. Bitte melden Sie sich in der Anmeldung im Raum H 058 (Erdgeschoss, 1. Gang rechts) füllen Sie dort die Patientenselbstauskunft aus. Ab 22 Uhr melden Sie bitte an der Liegendeinfahrt, rechts vom Haupteingang

Wer ist ein Notfall?

Im deutschen Gesundheitswesen ist klar geregelt: Die Behandlung nicht-lebensbedrohlicher gesundheitlicher Probleme ist nicht Aufgabe der Notaufnahme eines Krankenhauses. Für ambulante Patienten sind die niedergelassenen Ärzte zuständig. Deshalb müssen wir Sie bitten,

  • zu Sprechstundenzeiten bitte immer zuerst eine Praxis einer niedergelassenen Ärztin/eines niedergelassenen Arztes aufzusuchen
  • Außerhalb der Sprechstundenzeiten ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst für die Behandlung zuständig, Rufnummer 116117.

Nur wenn Sie akut bzw. lebensgefährlich erkrankt sind, sind Sie hier bei uns an der richtigen Stelle. (zum Beispiel: akute Schmerzzustände, Arbeitsunfälle, Schulunfälle, Knochenbrüche, frische Unfälle, Gelenkverletzungen, Lähmungen, Gefühlsausfälle, postoperative Komplikationen, Sportverletzungen oder auch der Verlust der Kontrolle über Blase und Darm.)

Bei anderen Gesundheitsbeschwerden, zum Beispiel chronischen Schmerzen bei bekannter Verschleißerkrankung (Arthrose), Nachbehandlungen, seit längerer Zeit bestehende Schmerzen (zum Beispiel am Rücken) oder der Verschlechterung eines bekannten Leidens lässt der Gesetzgeber eine ambulante Behandlung im Krankenhaus auf Kosten der Krankenkasse nicht zu.

Sollten Sie dennoch eine Behandlung hier wünschen, werden Sie zunächst von einer erfahrenen Pflegekraft bezüglich der Dringlichkeit der Behandlung „ersteingeschätzt“. Die Behandlung von Schwererkrankten hat Vorrang. Für Sie bedeutet das, dass Sie ggf. leider mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen haben.

Tel. 0561-3084-0

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