Patientenfürsprecher
Die Patientenfürsprecher sind Vermittler zwischen Patienten und Klinik. Sie nehmen Anregungen und Beschwerden der Patienten oder ihrer Angehörigen auf. Ihre gesetzlich vorgegebenen Aufgaben leisten sie unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit.
Die Patientenfürsprecher bringen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen sowie Kenntnisse rechtlicher und krankheitsbedingter Problemsituationen ein, um in Zusammenarbeit mit der Krankenhausleitung die ihnen gestellte Aufgabe zu erfüllen.
Dabei sind sie von der Klinikleitung unabhängig und nur dem Gesetz und den von den Kreistagen bzw. kreisfreien Städten erlassenen Regeln verantwortlich.
- Das Hessische Krankenhausgesetz regelt die Tätigkeit des Patientenfürsprechers wie folgt (Auszug):Der Patientenfürsprecher prüft Anregungen und Beschwerden der Patienten und vertritt deren Anliegen.
- Er kann sich mit Einverständnis des betroffenen Patienten jederzeit und unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden.
- Der Patientenfürsprecher hat alle Sachverhalte, die ihm in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
- Das Krankenhaus ist zur Zusammenarbeit mit dem Patientenfürsprecher verpflichtet. Es geht seinem Vorbringen nach, erteilt ihm die notwendigen Auskünfte und gewährt ihm Zutritt.
- Das Amt des Patientenfürsprechers ist ein Ehrenamt.
Sie erreichen unsere Patientenfürsprecherin über den Kontakt rechts.
Mit Lob und Beschwerden, die Sie direkt an die Klinik richten möchten, wenden Sie sich bitte an das Qualitätmanagement.