Besondere Wohnform Stockstadt
Die 2018 eröffnete Besondere Wohnform befindet sich in der Gemeinde Stockstadt am Rhein im Kreis Groß-Gerau inmitten des alten Ortskerns. Der Neubau verfügt über insgesamt 19 Plätze, von denen acht Plätze als geschützte Plätze gemäß § 1831 BGB geführt werden. Alle Plätze sind barrierefrei. Alle Räume können mit privaten oder einrichtungseigenen Möbeln ausgestattet werden.
Das Betreuungsangebot richtet sich an chronisch-mehrfach abhängigkeitserkrankte erwachsene Menschen, die ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Groß-Gerau hatten. Die beschützten Plätze sind zudem auch für Menschen aus dem Kreis Bergstraße geöffnet. Menschen, deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb dieser Landkreise lag, können ebenfalls aufgenommen werden, wenn wichtige Bezugspersonen in den Landkreisen vorhanden sind oder eine Versorgung außerhalb der Herkunftsregion zielführend erscheint.
Eine bestehende Abstinenz ist keine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme. Jedoch sollte der Abstinenzwille bzw. die Motivation, seine eigene Lebenssituation zu verändern, klar erkennbar sein. Ein möglicher Rückfall führt nicht automatisch zur Kündigung, sondern wird nach entsprechender Entgiftung als Chance für einen Neuanfang verstanden.
Das Angebot der Besonderen Wohnform richtet sich auch an Menschen, bei denen zusätzlich zur Abhängigkeitserkrankung eine psychiatrische Zweiterkrankung vorliegt (Doppeldiagnose). Diese Personengruppe mit Doppeldiagnosen nimmt stetig zu und stellt sich als besonders hilfebedürftig dar. Denn durch das Suchtverhalten wird einerseits die psychiatrische Erkrankung genährt, und andererseits steigt unter Suchtmitteleinfluss die Wahrscheinlichkeit, Straftaten zu begehen.
In einer Minderzahl der Fälle führt die Schwere der Abhängigkeitserkrankung bzw. die Kombination mit einer psychiatrischen Störung (Doppeldiagnose) dazu, dass Klienten sich selbst oder andere gefährden. Diese Situation erfordert für einen begrenzten Zeitraum eine geschützte Unterbringung des Klienten gemäß § 1831 BGB .
Eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 3) stellt kein Ausschlusskriterium dar.
Adresse & Anfahrt
Kleingasse 6
64589 Stockstadt am Rhein