Suche

Deine Rechte in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Was Du über Deine Rechte wissen solltest

© Vitos / Katharina Bußhoff
Alle Kinder und Jugendlichen haben Rechte – auch Du!

Liebe Patientin, lieber Patient,

auf dieser Seite informieren wir Dich über Deine Rechte als Patientin bzw. als Patient in unserer Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit.

Grundsätzlich haben alle Kinder und Jugendlichen Rechte – auch Du! So steht es seit 1989 in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Dazu gehören beispielsweise die Rechte auf persönliche Entwicklung, Gleichbehandlung oder Gesundheit: Du hast das Recht auf Behandlung, Pflege und Medizin, wenn Du krank bist.

Aus diesem Grund bist Du in unserer Klinik. Weil es Dir momentan nicht gut geht, soll eine Behandlung durchgeführt werden.

Du oder Deine Sorgeberechtigten haben mit uns einen Behandlungsvertrag geschlossen. Darin haben beide Parteien, also Du als Patientin/Patient und wir als Klinik, Rechte und Pflichten.

Uns ist es wichtig, dass Du Dich bei uns wohlfühlst und vor allem bald wieder gesund wirst. 

© Vitos / Katharina Bußhoff
Du kannst Dich mit Deinen Anliegen an das Klinikteam wenden.

Doch nicht alle Kinder und Jugendlichen sind freiwillig hier. Man sagt dann, sie sind „untergebracht“. Wenn das auch bei Dir der Fall sein sollte, hast Du Möglichkeiten, der Behandlung in unserer Klinik zu widersprechen.

Weiter unten auf dieser Seite wollen wir Dir einen Überblick über Deine Rechte geben. Du kannst Dich darauf verlassen, dass wir sie achten.

Wenn Dir etwas unklar ist oder Du eine Frage hast, beantworten wir sie Dir gerne. Komm einfach auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik zu.

Dein Klinikteam

Dein Recht auf Information, Gleichbehandlung und Schutz

Wenn Du als Patient/-in in unsere Klinik kommst, sprechen wir mit Dir ausführlich über die Ziele der Behandlung und die geplanten Therapiemaßnahmen. Wir teilen Dir mit, wie lange Du voraussichtlich bei uns bleiben wirst. 

Wir hören Dir zu, wenn Du uns etwas mitteilen möchtest, insbesondere natürlich, wenn Du etwas auf dem Herzen hast oder Dich etwas belastet.

Wir respektieren Dich, egal welche Hautfarbe oder Nationalität, Du hast, welche Sprache Du sprichst, welcher Glaube für Dich wichtig ist oder welche Behinderung Dich möglicherweise einschränkt.

Niemand darf Dich bedrohen oder Dir weh tun. Niemand darf Dich unterdrücken, beleidigen oder in irgendeiner Art und Weise seelisch verletzen. Niemand darf Dich gegen Deinen Willen anfassen, denn Dein Körper gehört nur Dir!

Dein Recht auf Eigentum und Bildung

Deine Sachen gehören Dir! Keiner darf sie Dir ohne Deine Erlaubnis wegnehmen. 

Damit es allen Patient/-innen auf Station gut geht, muss es natürlich schon ein paar Regeln geben. So können nicht alle Sachen auf Station mitgebracht oder dort jederzeit benutzt werden. Die Nutzung Deines Smartphones ist zum Beispiel nur zu bestimmten Zeiten und nur unter Aufsicht erlaubt. Warum das so ist, erklären wir Dir noch ganz ausführlich.

Für Dich gilt das „Postgeheimnis“: Nur Du kannst entscheiden, ob jemand Deine Post lesen darf oder nicht.

Du hast das Recht auf Bildung. Das bedeutet, dass Du auch während Deiner Behandlung in unserer Klinik eine Schule besuchen kannst. Bei uns ist dies eine Schule für kranke Schülerinnen und Schüler. Gemeinsam mit Deinen Therapeut/-innen wirst Du entscheiden, wie viele Schulstunden Du pro Tag erhalten wirst. 

Deine Behandlung

Wir kümmern uns um Deine Gesundheit und wollen Dir die bestmögliche Behandlung zukommen lassen, damit es Dir bald wieder bessergeht.

Im günstigsten Fall bist Du mit Deiner Behandlung einverstanden und unterschreibst einen Behandlungsvertrag. Oder Du vereinbarst mit Deiner Therapeutin/Deinem Therapeuten eigene Behandlungsziele.

Solltest Du aber gegen Deinen Willen in der Klinik „untergebracht“ sein, so werden wir Dir Zugang zu allen rechtlichen Möglichkeiten verschaffen. Du bekommst immer einen eigenen sogenannten Verfahrensbeistand, der Deine Rechte vertritt.

Wir sind verpflichtet, alle Therapiemaßnahmen zu dokumentieren, die wir gemeinsam mit Dir durchführen. Deine Eltern/Sorgeberechtigten haben das Recht, alle Dokumente einzusehen. Das gilt allerdings nicht für die Notizen aus einzeltherapeutischen Gesprächen, die wir in Deinem Auftrag streng vertraulich behandeln. Hier gilt für uns die Schweigepflicht! Aber wenn es beispielsweise um Suizidalität geht, müssen wir Eltern/Sorgeberechtige gegebenfalls auch über Inhalte der Einzelgespräche informieren.

Zum Behandlungsabschluss bekommen Du und Deine Eltern/Sorgeberechtigten einen „Arztbrief“, in dem alle wesentlichen Inhalte unserer gemeinsamen Zeit mit Dir dokumentiert sind. 

Freie Meinungsäußerung

Deine Meinung ist uns wichtig! Du darfst und sollst Deine Meinung frei äußern! Hieraus darf Dir niemals ein Nachteil entstehen. 

Bitte rede mit Deinen Therapeuten und den Betreuern auf Station darüber, wenn Du bei uns mit etwas unzufrieden bist oder Dir etwas nicht gefällt. So hilfst Du uns, im besten Sinne für Dich und Deine Mitpatienten da zu sein.

Deine Beschwerdemöglichkeiten

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Du Dich beschweren kannst.

Solltest Du den Eindruck haben, dass Deine Gespräche mit den Betreuer/-innen und Deinen Therapeut/-innen nicht zum erwünschten Ziel geführt haben, kannst Du die Oberärztin/den Oberarzt bzw. die leitenden Psycholog/innen Deiner Station ansprechen oder ein gesondertes Gespräch mit ihr/ihm vereinbaren. 

Wenn auch das nicht weiterhelfen sollte, kannst Du Dich jederzeit persönlich oder schriftlich an die Klinikleitung wenden und ihr Dein Anliegen vortragen. Du kannst Dir sicher sein, zeitnah eine Antwort zu bekommen.

Auf den Stationen hängen Briefkästen. Hier kannst Du ganz anonym (das heißt, ohne Deinen Namen anzugeben) einen Brief einwerfen, in dem Du uns Deine Kritik (gerne auch Dein Lob) mitteilst. Oder es steht ein Terminal zur Verfügung, über den Du digital Lob und Kritik äußern kannst. 

In unserer Klinik gibt es auch eine/n „Patientenfürsprecher/in“. Das ist eine Person, die nicht in der Klinik angestellt ist. Sie ist somit völlig frei, Deine Wünsche und Sorgen absolut vertraulich zu behandeln. Dazu, wie Du diese Person erreichen kannst, wirst Du auf den Stationen informiert.

Sollten alle diese Hilfestellungen wirklich zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt haben, so gibt es schließlich noch eine unabhängige Beschwerde- und Vermittlungsstelle (www.beschwerde-psychiatrie.de).
Auch hier könntest Du Dein Anliegen vortragen. 

Broschüre zum Download

Die Informationen zu Deinen Rechten als Patientin/Patient in einer Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit findest Du auch gebündelt in einem Flyer, den wir Dir zum Download zur Verfügung stellen. 

 

Kinderschutzkonzept bei Vitos Südhessen

Die leitende Psychologin und das Team der Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Riedstadt klärten junge Patient/-innen mit eigenen, facettenreichen Projekten zum Thema Kinderschutz auf.

Hier erfährst Du mehr über den Fachbereich Kinder- und Jugendpsychiatrie bei Vitos. 

Einrichtungssuche

Auswahl filtern:
Angebotsart:

Es gibt insgesamt 282 Einrichtungen