Behandlungsmethoden (§ 63 StGB)
Ein multiprofessionelles Team gewährleistet eine qualifizierte Behandlung, die auf den Patienten individuell angepasst ist.
Neben der medikamentösen Behandlung sind psychotherapeutische Verfahren im Einzel- und Gruppensetting Teil des kriminaltherapeutischen Konzepts. Die Patienten sollen ein Krankheitsverständnis entwickeln und die Einsicht in die Behandlungsnotwendigkeit erlangen. Trainingsprogramme sollen ihre sozialen Fertigkeiten und Problemlösungsfähigkeit verbessern. Sie sollen nicht-kriminelles Verhalten erlernen.
Auf den Stationen üben sie mit Unterstützung der Pflegemitarbeiter das soziale Miteinander, Aktivitäten des täglichen Lebens und sinnvolle Freizeitgestaltung. Zur Behandlung gehören außerdem Ergotherapie, das heißt Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, Belastungserprobung und berufliche Rehabilitation sowie Sport- und Bewegungstherapie. Die Patienten können sich weiterbilden und Schulabschlüsse nachholen. Für Berufe wie Schreiner, Gärtner, Maler und Lackierer oder Mediengestalter können sie Ausbildungsmodule absolvieren oder einen Abschluss erwerben.