Psychisch kranke Rechtsbrecher
Psychisch kranke Rechtsbrecher sind Menschen, die straffällig geworden sind, aber aufgrund ihrer psychischen Störung zum Tatzeitpunkt nicht voll schuldfähig waren. Sie werden gemäß § 63 Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung für straffällig gewordene, psychisch kranke Menschen übernehmen in Hessen die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie Haina, Gießen, Eltville und Riedstadt.
Hier erfahren Sie mehr über die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie, in denen psychisch kranke Rechtsbrecher behandelt werden: