Psychisch kranke Rechtsbrecher

Psychisch kranke Rechtsbrecher sind Menschen, die straffällig geworden sind, aber aufgrund ihrer psychischen Störung zum Tatzeitpunkt nicht voll schuldfähig waren. Sie werden gemäß § 63 Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung für straffällig gewordene, psychisch kranke Menschen übernehmen in Hessen die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie Haina, Hadamar, Gießen, Eltville und Riedstadt.
Unsere Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie
Hier erfahren Sie mehr über die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie, in denen wir Menschen behandeln, die psychisch erkrankt und straffällig geworden sind: