Diagnostik (§ 64 StGB)
In den Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie, in die Patienten nach § 64 StGB eingewiesen werden, steht am Anfang der Behandlung die Diagnostik. Sie beschränkt sich im Maßregelvollzug nicht allein auf die psychiatrische Erkrankung des Patienten. Vielmehr umfasst sie auch eine Risikobeurteilung und die Suche nach Faktoren, die das kriminelle Verhalten des Patienten auslösen oder fördern.
Die Diagnostik ist als ganzheitliche Leistung zu verstehen. Sie ist ein fortlaufender Prozess, der die Behandlung begleitet und den Erfolg der therapeutischen Maßnahmen überprüft. Alle Mitarbeiter, die in die Behandlung eingebunden sind, wirken daran mit und bringen ihre Erkenntnisse ein. Die Diagnostik ist außerdem eine Grundlage für Entscheidungen über Lockerungen der Sicherungsmaßnahmen.
Es wird eine testpsychologische Diagnostik durchgeführt. Sie dient dazu, die im Einweisungsgutachten genannten Diagnosen weiter zu differenzieren und zu evaluieren.
Welche Diagnosemethoden werden angewendet?
Es gibt unterschiedliche diagnostische Tests, beispielsweise Intelligenz- und Leistungsdiagnostik, Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsprüfung sowie Persönlichkeitsdiagnostik.