Suchtkranke Rechtsbrecher
Suchtkranke Rechtsbrecher sind Menschen, die wegen einer Suchtkrankheit straffällig geworden sind oder während der Tat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Sie werden gemäß § 64 Strafgesetzbuch untergebracht.
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung für straffällig gewordene, suchtkranke Menschen übernehmen in Hessen die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie Bad Emstal und Hadamar.
Hier erfahren Sie mehr über die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie, in denen suchtkranke Rechtsbrecher behandelt werden: