Krankheitsbilder (§ 64 StGB)
Patienten, die auf Grundlage von § 64 StGB in einer Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie untergebracht sind, leiden grundsätzlich an einer Suchterkrankung. Dabei nehmen Drogenabhängigkeiten, häufig in Form einer Mehrfachabhängigkeit, mit etwa 60 Prozent den größten Anteil ein. Er ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen.
Ein Teil der Patienten leidet zusätzlich unter einer weiteren Erkrankung (Komorbidität). Persönlichkeitsstörungen kommen dabei am häufigsten vor. Andere psychiatrische Störungen wie zum Beispiel organische Psychosen, Intelligenzminderungen und Schizophrenien spielen mit einem Anteil von jeweils unter fünf Prozent eine untergeordnete Rolle.
Das Behandlungsangebot der Kliniken ist darauf ausgerichtet, auch die komorbiden Störungen zu behandelt.