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Lockerungen

Lockerungen sind ein wichtiges Element zur Vorbereitung auf die Entlassung. Die Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Lockerungen.

Warum gibt es Vollzugslockerungen?

Die Behandlung im Maßregelvollzug soll die Patienten dazu befähigen, nach der Entlassung ein Leben in der Gemeinschaft zu führen, ohne dass sie neue Delikte begehen. Im Rahmen der Behandlung müssen Patienten daher stufenweise erprobt werden. Durch die Erprobung wird festgestellt, ob die Patienten in der Lage sind, sich an Absprachen und Regeln zu halten. Außerdem kann nur außerhalb der Klinik im Rahmen von Beurlaubungen geprüft werden, ob Patienten sich im Alltag bewähren und nicht in alte Verhaltensmuster zurückfallen.

Wie werden die Lockerungen gewährt?

Um die Erprobungen durchführen zu können, werden die Sicherungsmaßnahmen stufenweise gelockert und den Patienten mehr Freiheiten eingeräumt. In den Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie folgen diese Lockerungen einem konzernweit einheitlichen Stufenplan. Die Lockerungsentscheidungen werden in einem strukturierten Verfahren getroffen. Alle Mitarbeiter, die in die Behandlung eingebunden sind, wirken daran mit.

Wie sehen die Lockerungsstufen aus?

Die Lockerungen werden individuell und in einzelnen Stufen gewährt und unmittelbar an den jeweiligen Therapiefortschritt des Patienten angepasst. Die Stufen beginnen mit einem zeitlich begrenzten und begleiteten Ausgang in den gesicherten Außenbereich der Klinik. Weitere Stufen sind unter anderem der unbegleitete Ausgang auf das Klinikgelände bis hin zum mehrmonatigen Urlaub zur Erprobung und Vorbereitung der bedingten Entlassung aus dem Maßregelvollzug.

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