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Für die Angehörigen der in einer Maßregelvollzugsklinik untergebrachten psychisch erkrankten Menschen ist dies oft das erste Mal, dass sie diesen Begriff „Maßregelvollzug“ überhaupt hören.

Zu diesem Zeitpunkt ist die Lage schon schwierig genug.

Viele in einer forensischen Klinik aufgenommene Patienten leiden an Erkrankungen, die schon vor der Aufnahme in der „Forensik“ zu Aufnahmen in allgemeinpsychiatrischen Krankenhäusern und häufig auch zu Kontakten mit Behörden, ja auch der Polizei, geführt haben.

Nachdem die Behandlung und Versorgung - und möglicherweise auch das Stigma, einen psychisch kranken Familienangehörigen zu haben - die gesamte Familie häufig über längere Zeit belastet haben kann, muss sie sich nun damit auseinandersetzen, dass der Familienangehörige nicht nur psychisch krank ist, sondern auch kriminell.

Die wenigsten Menschen kommen mit der Polizei in Berührung, bekommen Post vom Gericht oder lesen in der Zeitung von Vorfällen, in denen über einen Familienangehörigen und vielleicht auch sie selbst berichtet wird. Je kleiner die Gemeinde, in der die Familie lebt, um so weniger lässt sich verheimlichen, um wen es sich in solchen einem Zeitungsbericht handelt. Häufig ist das soziale Umfeld ebenso verunsichert und Angehörige erleben nicht nur Scham und Schuldgefühle, sondern auch soziale Konsequenzen wie etwa Kontaktabbrüche von Bekannten, Ausgrenzungen in örtlichen Organisationen.

Insbesondere in der Zeit zwischen der Straftat und der Gerichtsverhandlung ist der Informationsbedarf besonders groß. Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab? Wie kann man dem Betroffenen helfen? Wer bestellt den Gutachter? Welchen Anwalt soll man einschalten? Kann man den Angehörigen besuchen? Was sind Besuchsanträge? Wie macht man das?

Unsicherheit entsteht bei Angehörigen also nicht erst, wenn sie eine solche Einrichtung wie die hiesige Klinik zum ersten Mal aus Anlass eines Besuches betreten. Zu diesem Zeitpunkt haben Angehörige schon einige Probleme bewältigt.

Wenn sie dann zum ersten Besuch ihres Familienmitgliedes in die Klinik kommen, sehen sie Gitter vor den Fenstern, die eher an ein Gefängnis und nicht an eine Klinik denken lassen. Die Besucherkontrolle erinnert an die Sicherheitskontrolle am Flughafen. Und darüberhinaus muss man hier auch noch sein Handy einschließen, bevor man seinen Angehörigen im Besuchszimmer sehen kann.

Viele Fragen sind vor dem ersten Besuch zu klären, manchmal sind einige Hürden zu überwinden.

Aber auch dann, wenn man sich als Angehöriger versichern konnte, dass es dem untergebrachten Familienmitglied „den Umständen entsprechend“ gut geht, bleiben Fragen. Was passiert jetzt als nächstes? Was bedeutet das Urteil? Wie lange dauert die Behandlung? Wie läuft sie ab? Was müssen die Angehörigen regeln? Was regelt die Klinik? Wann kann man bei Besuchen miteinander raus?

In der Vergangenheit hat die Klinik versucht, diese und weitere Fragen im Rahmen von Angehörigengruppen zu beantworten. Dieses Angebot musste aufgrund der Pandemie beendet werden.

Darüber hinaus war es vielen Angehörigen nicht möglich, tagsüber Termine wahrzunehmen und auch bei Gruppenterminen am Abend nach der Arbeit gibt es Hinderungsgründe (Entfernung zum Wohnort, Erschöpfung, fehlender Mut). Manche Angehörige haben dieses Angebot nicht nutzen wollen, weil sie nicht an generellen Erläuterungen zum Maßregelvollzug und seinen Gegebenheiten interessiert sind, sondern ganz konkrete und praktische Fragen zu ihrem Familienmitglied hatten.

Die nachfolgenden Informationen sollen Angehörigen helfen, die erste Hürde – den ersten Besuch – stressfreier zu gestalten und einige der Fragen beantworten, die Angehörigen häufig haben.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Besuch möglich?

Die Besucher müssen sich beim Eintritt in die Klinik einer Körperkontrolle unterziehen. Sie passieren hierzu einen Detektionsbogen, wie es ihn auch am Flughafen gibt. Außerdem überprüfen die Mitarbeiter den Inhalt von mitgebrachten Hand- oder Aktentaschen. Ohne diese Kontrollen ist ein Einlass in die Klinik nicht möglich.

Beim Eintritt in das Gebäude werden die Personalien festgestellt. Besucher müssen deshalb unbedingt ihren Personalausweis mitführen. Gegenstände wie Schlüsselbund, Handy, Bargeld, Wertgegenstände und ähnliches müssen die Besucher in Schließfächern am Eingang deponieren.

In der Regel ist das Fotografieren in den Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie verboten.

Was ist beim ersten Besuch zu beachten?

Beim ersten Besuch führt ein Klinikmitarbeiter mit dem Besucher ein Eingangsgespräch, um die Beziehung zum Patient zu klären und ihn über die Regeln der Klinik zu informieren. Außerdem wird besprochen, wie der Besuch den Patienten zum Erreichen seiner Behandlungsziele unterstützen kann.

Wo finden die Besuche statt?

Die Besuche finden ausschließlich in Besuchszimmern statt und können in begründeten Fällen überwacht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind für Lebenspartner längere Besuche im so genannten Begegnungszimmer möglich.

Was dürfen die Besuche nicht mitbringen?

Folgende Dinge dürfen Besucher nicht mitbringen:

  • Alkohol und Rauschmittel aller Art
  • Geld und andere Wertsachen
  • Waffen
  • Glasflaschen
  • Messer
  • Besteck
  • Scheren
  • Gegenstände zur Maniküre
  • Feuerzeuge, Streichhölzer
  • Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel
  • Handys, Kameras
  • Werkzeuge
  • selbstgebrannte CDs, DVDs
  • DVDs, Videokassetten und Computerspiele, die nicht die Kennzeichnung „Jugendfreigabe“ bzw. „freigegeben ab 16 Jahre oder jünger“ haben
  • Technische Abspielgeräte für digitale Medien
  • Lösungsmittel, Farben, Klebstoffe
  • Sportgeräte, Musikgeräte
  • Haustiere
  • andere, nicht näher spezifizierte Gegenstände, die potentiell gefährlich sein können

Für das Mitbringen von Lebensmitteln, insbesondere von selbst zubereiteten Speisen, gelten besondere Regeln, die Besucher im Einzelfall im Vorfeld besprechen sollten.

Besucher sollten sich bei der jeweiligen Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie vorab informieren, ob es weitere Dinge gibt, die sie nicht mitbringen dürfen.

Informationen zum Alltag, die für Angehörige interessant sein können

Die nachfolgenden Erläuterungen zu den „Alltagsfragen“ der Unterbringung sind Auszüge aus den entsprechenden Vorschriften des Hessischen Maßregelvollzugsgesetzes. Sie sollen Angehörigen einen Eindruck vermitteln und stellen keinesfalls rechtsverbindliche Auskünfte dar.

Patienten erhalten einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung („Taschengeld“) in einer Höhe, die vergleichbaren Fällen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches entspricht.

Die erlaubte Bargeldhöhe im persönlichen Besitz eines Patienten beträgt 50Euro.

Im offenen Bereich der Klinik können nach individuellen Anforderungen höhere Beträge vereinbart werden

Überweisungen auf das Eigengeldkonto des Patienten sind möglich.

Die Auszahlung von Geldbeträgen von diesem Konto ist rechtzeitig zu beantragen und erfolgt zweimal wöchentlich zu festgelegten Zeiten.

Am Aufnahmetag wird die gesamte Habe des Patienten durchsucht.

Der Patient erhält dann jene persönlichen Gegenstände und Kleidungsstücke, die zulässig sind, ausgehändigt.

Aufgrund der Menge oder aus therapeutischen Gründen kann der zur freien Verfügung stehende persönliche Besitz begrenzt werden. Hier bestehen aus naheliegenden Gründen (bauliche Situation, therapeutischer Auftrag der Station) Unterschiede zwischen den Stationen und den Standorten.

Nach Aushändigung besteht seitens der Klinik keine Haftung. Der Patient hat einen verschließbaren (Kleider-)Schrank zur Verfügung.

Jedem Patienten wird ein durch ihn abschließbares Fach zur Verfügung gestellt. Wertsachen sind im Wertfach aufzubewahren.

Wertgegenstände wie Schmuck, Sparbücher etc. können für die Dauer der Behandlung auch in der Verwaltung (Kasse) gegen Quittung deponiert werden. Persönliche Papiere können in der Patientenakte der Patientenverwaltung hinterlegt werden.

Gefährliche Gegenstände oder unerlaubte Substanzen sind in der Klinik verboten.

Gegenstände, die die Übersichtlichkeit des Unterbringungsraumes gefährden, können dem Patienten vorenthalten werden.

Die nicht ausgehändigte Habe wird inventarisiert und eingelagert (maximal im Umfang von 1m3).

Bei Entlassung wird dem Patienten sein gesamtes Eigentum ausgehändigt. Zurückgelassene Habe ist innerhalb von 14 Tagen abzuholen.

Elektrogeräte

Mitgeführte private Elektrogeräte müssen sich in einem betriebssicheren Zustand befinden.

Alle mitgeführten Elektrogeräte sind bei der Aufnahme anzumelden und werden nötigenfalls durch eine Elektrofachkraft auf Betriebssicherheit geprüft.

Lebensmittel

Nach Möglichkeit stehen den Patienten Kühlfächer zur Verfügung.

Entsprechend geltender Hygienevorschriften werden Lebensmittel regelmäßig auf Haltbarkeit kontrolliert. Hygienisch nicht einwandfreie Lebensmittel werden entsorgt. Jede Station hat im Wochenplan Reinigungsregelungen vorgesehen.

Patienten tragen grundsätzlich ihre eigene Kleidung. Jedoch kann das Tragen von (unauffälliger) Kleidung der Einrichtung angeordnet werden (z.B. bei Ausführungen).

Alkohol, Drogen, Genussmittel

In der gesamten Klinik gilt Rauchverbot, Alkoholverbot und Drogenverbot.

Alkohol- und Drogenkontrollen können jederzeit durchgeführt werden.

Der Konsum von Genussmitteln wie Koffein und Energydrinks kann beschränkt oder verboten werden.

An beiden Standorten besteht im gesicherten Bereich die Möglichkeit eines wöchentlichen Einkaufs von Lebens- und Genussmitteln, Zeitungen etc.

Am Standort Gießen wird am Wochenende eine klinikeigene Cafeteria betrieben.

Begleitete Stadtausgänge richten sich nach der Lockerungsstufe.

Anschaffungen und Bestellungen im Versandhandel müssen im Vorfeld abgesprochen werden und sind nur gegen Vorkasse möglich.

Bestimmte Gegenstände können vom Erwerb ausgeschlossen werden.

Geschäfte der Patienten untereinander sind grundsätzlich verboten.

Die Patienten dürfen regelmäßig Besuch empfangen.

Besuche bestimmter Personen können untersagt oder eingeschränkt werden.

Besucher werden durchsucht.

Besuche können überwacht werden.

Wenn das Verhalten der Besucher gegen Vorschriften verstößt, können Besuche abgebrochen werden.

Die Übergabe von Gegenständen durch Besucher muss zuvor bei der Station beantragt worden sein.

Die Besuchszeiten jeder Station sind der entsprechenden Stationsordnung zu entnehmen. Eine vorherige Anmeldung ist auch dann sinnvoll, wenn sie nicht vorgeschrieben ist.

Schriftwechsel, Telefonate, Pakete, Zeitschriften

Grundsätzlich sind Schriftwechsel, Telefonate und Pakete gestattet, genauso wie der Erwerb von Zeitschriften. Jedoch sind Überwachung, Anhaltung und Verbot möglich, wenn dies gerichtlich angeordnet ist oder der Zweck der Unterbringung gefährdet ist.

Die Zeiten für ein- und ausgehende Telefonate sind der entsprechenden Stationsordnung zu entnehmen.

Ein- und ausgehende Pakete werden vor Aushändigung bzw. vor Versand kontrolliert.

Ausgehende Briefe müssen am Stationszimmer abgegeben werden.

Eingehende Post wird von den pflegerischen Mitarbeitern ausgegeben.

Hörfunk und Fernsehen

Die Patienten können am Hörfunk- und Fernsehprogramm der Klinik (Satellitenanlage) kostenlos teilnehmen.

Es ist die Nutzung eigener Geräte (mit Kopfhörern in Mehrbettzimmern) und die Nutzung der Geräte in den Aufenthaltsräumen der Stationen möglich.

Radio- und Fernsehgeräte müssen wie alle Elektrogeräte geprüft werden.

Handys, Fotoapparate

Die Nutzung von Handys, Fotoapparaten, Kameras und sonstigen digitalen Speichermedien zum Fotografieren und Aufnehmen ist auf den Stationen und in allen Gebäuden untersagt.

Es gilt ein Verbot von nicht ärztlich verordneten Medikamenten.

Ärztlich verordnete Medikamente sind zu den festgelegten Zeiten einzunehmen.

Kontakt für Angehörige

Leiter Sozialdienst Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina (§ 63 StGB)

Willhardt

Holger Willhardt

Telefon:
0 64 56 ‐ 9 15 87
E-Mail:
holger.willhardt(at)vitos-haina.de

Kontakt

Kontakt Vitos Haina

Zentrale / Pforte

Telefon:
0 64 56 ‐ 9 10
Fax:
0 64 56 ‐ 9 12 30
E-Mail:
info(at)vitos-haina.de

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