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Gutachtenseminare

Im Gutachtenseminar werden konkrete Gutachtenfälle aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und Strafrecht bearbeitet und die Erstattung von Gutachten vor Gericht durch erfahrene Sachverständige angeleitet.

Nach der theoretischen Einführung werden pro Termin je ein Fall oder auch mehrere Fallabschnitte vorgestellt und bearbeitet. Die Fallvorstellung erfolgt durch die Seminarleiter. Es werden nur Fälle vorgestellt, bei denen das Verfahren bereits abgeschlossen ist. Es gelten die üblichen Regeln der Anonymisierung. In Absprache mit den Seminarleitern können Teilnehmer Fälle vorstellen, für die die gleichen Regeln gelten.

Neben der Vermittlung von Grundlagen (u.a. juristische Grundlagen, Mindestkriterien des BGH) sollen „klassische“ Gutachtenaufträge und komplizierte Beurteilungskonstellationen, Anfängerfehler und typische „Fallen“ bearbeitet werden. Die Erläuterung des Urteilstenors (soweit bekannt) schließt die jeweilige Fallbearbeitung ab.

Die Anforderungen, die während der Verhandlung vor Gericht an den Sachverständigen gerichtet werden, werden ebenfalls bearbeitet.

Auch ethische Fragen werden angesprochen.

Die Seminare werden von erfahrenen Sachverständigen/Abteilungsleitern der Kliniken und eingeladenen Fachleuten geleitet.

Intervision für niedergelassene Sachverständige zu Fragen der Schuldfähigkeit (§ 63 StGB)

In der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen erhalten niedergelassene Sachverständige die Möglichkeit, sich mit Kollegen auszutauschen und im Rahmen von Fallvorstellungen unter Moderation durch einen erfahrenen psychiatrischen Sachverständigen zu intervidieren.

Intervision für ausländerrechtliche Fragestellungen und Probleme

Zielgruppe: Mitarbeiter/-innen des Straf- und Maßregelvollzugs, Mitarbeiter der Allgemeinpsychiatrie, Mitarbeiter aus dem forensischen Nachsorgebereich

Das Angebot versteht sich dem Sinne nach ähnlich wie andere Intervisionsangebote von Fachleuten für Fachleute. Diese Intervision beschäftigt sich nicht mit der Abfassung von Gutachten oder der Fallbesprechung, sondern mit ausländerrechtlichen Fragestellungen, die sich durch die zusätzliche Problematik von Straftaten ergeben.

Das Angebot richtet sich an Mitarbeiter/-innen, die konkrete Fragen zu diesen spezifischen ausländerrechtlichen Problemen haben, angefangen von Informationen zu (ausländer)rechtlichen Problematiken in einem konkreten Fall bis zu Tipps und Hilfestellungen bei der konkreten Umsetzung von Beschlüssen und Weisungen. Hierbei geht es um den Verbleib in Deutschland oder die Rückkehr in das Herkunftsland.

Das Angebot ergibt sich aus Anfragen an die hiesige Ausländerberatung, versteht sich nicht als anwaltliche Vertretung.

Intervisionsteam

In der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen haben Psycholog/-innen die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Intervisionsteam.

Supervision

Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen

Hier wird die Verfassung von Gutachten durch erfahrene Mitarbeiter und die Gutachtenverantwortlichen supervidiert. Die Supervision findet unregelmäßig in Abhängigkeit von den Gutachtenerstattungen in der Regel auf den Stationen statt, auf denen sich die Gutachtenprobanden befinden oder bei nicht in der Klinik untergebrachten Probanden in den jeweiligen Dienstzimmern der Gutachter/-innen.

Für Psycholog/-innen besteht zusätzlich die Möglichkeit der Einzelsupervision gemäß der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen in der Fassung vom 13.04.2016.

Theorieveranstaltungen

Hierbei handelt es sich um Vorträge, Seminare, Workshops und Fortbildungsreihen, die teilweise von externen Referent/-innen angeboten werden. Der zeitliche Rahmen und die Veranstaltungsorte variieren.

Weitere Veranstaltungen

Über kurzfristig ins Programm genommene Veranstaltungen informieren wir per Mail.

Erklärung gemäß MFO/MBO der LÄK

Die Fortbildungsinhalte sind frei von wirtschaftlichen Interessen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 MFO). Weder bei den Veranstaltern noch bei den wissenschaftlichen Leitern oder den Referenten bestehen Interessenkonflikte (§ 32 Abs. 3 MBO, § 8 Abs.1 Nr. 3 MFO). Die Fortbildungsveranstaltung ist produkt- und dienstleistungsneutral.

Die Kosten der Veranstaltung werden durch den Fortbildungsetat oder durch die Teilnahmegebühr gedeckt.

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