Zertifizierung/Akkreditierung
Die einzelnen Veranstaltungen werden entweder durch die Landesärztekammer Hessen zertifiziert oder bei der Psychotherapeutenkammer Hessen akkreditiert. Die Kammern erkennen die Zertifizierungen jeweils gegenseitig an.
Das Curriculum wird im Gesamt der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (BDP/DGPs) vor Drucklegung vorgelegt und dort geprüft.
Für jeden Termin werden die Inhalte so bescheinigt, dass eine Zuordnung zu den entsprechenden Abschnitten in den Weiterbildungsordnungen folgender Kammern und Berufsverbände möglich ist:
Landesärztekammer Hessen
öffnen/schliessenWeiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vom 01.11.2005, Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung in Gebieten, Schwerpunkten und Bereichen gemäß § 4 Abs. 4 und § 12 WBO, Schwerpunkt Forensische Psychiatrie, Stand 30.05.2016.
Psychotherapeutenkammer Hessen
öffnen/schliessenForensischer Sachverständiger Strafrecht/Strafvollstreckungsrecht Psychotherapeutenkammer Hessen; Ordnung zur Anerkennung der Qualifikation als forensischer Sachverständiger vom 06.10.2012.
DGPPN
öffnen/schliessenZertifikat Forensische Psychiatrie; www.dgppn.de/mitglieder/zertifzierungen/forensische-psychiatrie.html.
Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (BDP/ DGPs)
öffnen/schliessenOrdnung der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen für die Weiterbildung in Rechtspsychologie (Fachpsychologe/Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs) in der Fassung vom 13.04.2016, § 3.
Rechtsanwaltskammer
öffnen/schliessenFür die Rechtsanwaltskammern werden Bescheinigungen entsprechend der dort geltenden Vorschriften ausgestellt.