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In den Veranstaltungen werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vermittelt 

  • zu ethischen und rechtlichen Fragen, die den Umgang mit psychisch kranken, gestörten und behinderten Menschen betreffen,
  • zur Erkennung und Behandlung psychisch kranker und gestörter Straftäter,
  • zu gerichtlich angeordneter psychiatrisch-psychotherapeutischer Therapie im Maßregel- und Justizvollzug,
  • zur Beurteilung der Schuldfähigkeit, der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und Zeugentüchtigkeit
  • zu den Grundlagen der Einweisung in den Maßregelvollzug einschließlich subsidiärer Maßnahmen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften,
  • zur Beurteilung der Rückfall- und Gefährlichkeitsprognose,
  • zur Beurteilung der Verhandlungs-, Haft- und Vernehmungsfähigkeit,
  • zur Beurteilung der Reife von Heranwachsenden nach Jugendgerichtsgesetz sowie ihrer Anwendung im Straf-, Zivil- und Sorgerecht,
  • zu Fragen des Zivil-, Betreuungs- und Unterbringungsrechtes einschließlich Geschäfts-, Testier- und Prozessfähigkeit,
  • zu forensischen Gutachten aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und Strafrecht,
  • zur ausländerrechtliche Situation und ihren Einfluss auf Behandlungsverlauf und strafrechtliche Entscheidungen,
  • zu verwaltungs- und verkehrsrechtlichen Zusammenhangsfragen,
  • zur Beurteilung und Behandlung von Störungsbildern wie aggressives Verhalten, sexuell abweichendes Verhalten, Suizidalität, Intoxikationssyndrome.

Neben der praktischen Tätigkeit im Maßregelvollzug werden die Inhalte des Curriculums im Rahmen von Fallseminaren, Supervisionen und Theorieveranstaltungen über einen Zeitraum von zwei Jahren vermittelt.

Die Inhalte der Veranstaltungen tragen aktuellen wissenschaftlichen Standards, der aktuellen Fachliteratur sowie den aktuellen rechtlichen Anforderungen Rechnung.

 

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